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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

AWO-Pflegekinderdienst im Kreis Herford
Träger des Pflegekinderdienstes: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Herford e.V.
Im Obrock 33b
32278 Kirchlengern
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Im Auftrag des Jugendamtes des Kreises Herford vermittelt der AWO-Pflegekinderdienst ausgewählte Pflegefamilien für Kinder, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben können.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf der Webseite www.awo-pflegekinderdienst.de gibt es Informationen zum Pflegekinderdienst. Außerdem können Sie mit dem Mitarbeitenden-Team Kontakt aufnehmen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.