Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
AWO-Pflegekinderdienst im Kreis Herford
Träger des Pflegekinderdienstes: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Herford e.V.
Im Obrock 33b
32278 Kirchlengern
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Im Auftrag des Jugendamtes des Kreises Herford vermittelt der AWO-Pflegekinderdienst ausgewählte Pflegefamilien für Kinder, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben können.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Webseite www.awo-pflegekinderdienst.de gibt es Informationen zum Pflegekinderdienst. Außerdem können Sie mit dem Mitarbeitenden-Team Kontakt aufnehmen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.